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   BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90   

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https://dejure.org/1990,10551
BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90 (https://dejure.org/1990,10551)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1990 - VI R 80/90 (https://dejure.org/1990,10551)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1990 - VI R 80/90 (https://dejure.org/1990,10551)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.05.1989 - IV S 1/89

    Vorliegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines bestandskräftigen

    Auszug aus BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90
    Insbesondere zählt weder die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 IV R 65/87, BFH/NV 1990, 313) noch die Rüge, das FG habe seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts verletzt (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Juni 1989 V R 51/89, BFH/NV 1990, 301), zu den in § 116 Abs. 1 FGO aufgeführten Verfahrensfehlern.
  • BFH, 08.05.1989 - X B 189/88

    Anforderungen an die Beschwerdeschrift bezüglich der Nichtzulassung einer

    Auszug aus BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90
    Im übrigen wäre die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, weil weder ein die Entscheidung des FG tragender konkreter Rechtssatz als klärungsbedürftig dargetan ist noch dargelegt wurde, inwiefern der Entscheidung einer derartigen Rechtsfrage trotz des vorliegenden summarischen Verfahrens über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung zukommen würde (vgl. BFHBeschluß vom 8. Mai 1989 X B 189/88, BFH/NV 1990, 243).
  • BFH, 26.05.1988 - VIII R 9/88

    Statthaftigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90
    Im Streitfall wurde die Revision nicht zugelassen (zum Erfordernis einer ausdrücklichen Zulassung vgl. BFH-Beschluß vom 26. Mai 1988 VIII R 9/88, BFH/NV 1990, 381, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.1989 - IV R 65/87

    Zulassungsfreie Revision wegen mangelnder Sachaufklärung und Verletzung des

    Auszug aus BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90
    Insbesondere zählt weder die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 IV R 65/87, BFH/NV 1990, 313) noch die Rüge, das FG habe seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts verletzt (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Juni 1989 V R 51/89, BFH/NV 1990, 301), zu den in § 116 Abs. 1 FGO aufgeführten Verfahrensfehlern.
  • BFH, 26.06.1989 - V R 51/89

    Herbsetzung von Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90
    Insbesondere zählt weder die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 IV R 65/87, BFH/NV 1990, 313) noch die Rüge, das FG habe seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts verletzt (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Juni 1989 V R 51/89, BFH/NV 1990, 301), zu den in § 116 Abs. 1 FGO aufgeführten Verfahrensfehlern.
  • BFH, 14.02.1989 - IV R 18/88

    Zulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90
    Auch angebliche Grundrechtsverstöße, die in der Ablehnung des Klagebegehrens liegen sollen, können die zulassungsfreie Revision nicht begründen (BFH-Beschluß vom 14. Februar 1989 IV R 18/88, BFH/NV 1990, 238).
  • BFH, 04.10.1989 - II R 96/89

    Möglichkeit der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90
    Hierfür spricht, daß der von einem Rechtskundigen, einem Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater, verfaßte Schriftsatz vom 31. Juli 1990 ausdrücklich als Revision überschrieben ist und der Antrag vorab unter Hervorhebung des unterstrichenen Wortes "Revision" gestellt worden ist, während die "Bitte" um Zulassung lediglich "rein vorsorglich" bei Gelegenheit der Revisionsbegründung geäußert worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Oktober 1989 II R 96/89, BFH/NV 1990, 516).
  • BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97

    Abweisung einer Revision

    Weder die Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO (vgl. dazu z. B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, 327) noch das Geltendmachen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 96 Abs. 2 FGO (vgl. dazu z. B. BFH- Beschluß vom 29. November 1990 VI R 80/90, BFH/NV 1991, 403, m. w. N.) begründen die zulassungsfreie Revision nach § 116 FGO.
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